Was wir tun

Die Bürgerstiftung vergibt ihre Fördermittel im 4. Quartal eines jeden Jahres für das kommende Jahr. Die Bedingungen für den Erhalt der Fördermittel erfahren Sie in der Förderrichtlinie.

Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Vereine und Einrichtungen. Der Geschäfts- oder Wohnsitz bzw. die Umsetzung der Maßnahme oder des Projekts muss im Fördergebiet der Bürgerstiftung erfolgen. Die Gemeinnützigkeit des Vereins ist nachzuweisen. Außerdem erfolgt keine Dauerförderung einzelner Projekte.

Als Bürgerstiftung fördern wir regional. Unser Fördergebiet beschränkt sich gemäß unserer Stiftungsverfassung auf den Altkreis Hanau und umfasst die Städte Bruchköbel, Hanau, Langenselbold, Maintal, Erlensee und Nidderau sowie die Gemeinden Großkrotzenburg, Hammersbach, Neuberg, Niederdorfelden, Rodenbach, Ronneburg und Schöneck.

geförderte Projekte seit Gründung

geförderte Projekte in 2023