Was wir tun
Die Bürgerstiftung vergibt ihre Fördermittel im 4. Quartal eines jeden Jahres für das kommende Jahr. Die Bedingungen für den Erhalt der Fördermittel erfahren Sie in der Förderrichtlinie.
Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Vereine und Einrichtungen. Der Geschäfts- oder Wohnsitz bzw. die Umsetzung der Maßnahme oder des Projekts muss im Fördergebiet der Bürgerstiftung erfolgen. Die Gemeinnützigkeit des Vereins ist nachzuweisen. Außerdem erfolgt keine Dauerförderung einzelner Projekte.
Als Bürgerstiftung fördern wir regional. Unser Fördergebiet beschränkt sich gemäß unserer Stiftungsverfassung auf den Altkreis Hanau und umfasst die Städte Bruchköbel, Hanau, Langenselbold, Maintal, Erlensee und Nidderau sowie die Gemeinden Großkrotzenburg, Hammersbach, Neuberg, Niederdorfelden, Rodenbach, Ronneburg und Schöneck.
Aktuelles
- 23. Juli 2026
Abgabefrist für Online-Förderanträge zum 31.08.2026 - 5.Januar 2026:
Bürgerstiftung Hanau Stadt und Land unterstützt soziale Projekte in der Region - 16. Dezember 2025:
Bürgerstiftung Hanau Stadt und Land fördert Soziale Projekte - 8. Dezember 2025:
Bürgerstiftung Hanau Stadt und Land unterstützt soziale Projekte in der Region - 4. März 2025:
Große Herzen, große Taten: Bürgerstiftung Hanau Stadt und Land übergibt 20.000 Euro an das Albert-Schweitzer-Kinderdorf Hanau